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BGH: Auch Textnachrichten können sexuellen Missbrauch per Chat begründen
Der Bundesgerichtshof stellt klar: Pornografische Chats können selbst ohne Bilder oder Videos den Straftatbestand des Missbrauchs ohne Körperkontakt erfüllen.
Dieser Artikel wurde ursprünglich auf heise.de veröffentlicht.
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Geteilt von Wachter Computer Service